Bedarfsplanungen

In der HOAI 2013 wird erstmals fixiert, was Eingeweihten bereits seit Längerem bekannt ist:

Die erste Teilleistung der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ lautet für alle Objekt- und Fachplanungen:
„Klären der Aufgabenstellung auf der Grundlage der Vorgaben oder Bedarfsplanungen des Auftraggebers (…)“.
Bedarfsplanungen sind geregelt in der DIN 18 205 – Bedarfsplanung im Bauwesen. D. h. wir bewegen uns hierbei außerhalb des verordneten Teils der Honorarordnung, wenn Konzepte für eine technische Lösung entwickelt werden.

Stichworte hierfür sind:
- Ortskläranlage oder Grundstückskläranlagen?
- Ortskläranlage oder Transportkanal zu einer Gruppenkläranlage?
- Entwässerung zukünftig im Misch- oder im Trennsystem?
- Enthärtung des Trinkwassers oder Verschneidung mit weichem Wasser?
- Liste kann beliebig fortgesetzt werden.

Wenn Sie Fragen zur Bedarfsplanung haben, kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gern!